Javier Rivera H. ist Gründungspartner der Rivera & Cía. Im Jahr 2010 absolvierte er sein Studium an der Universidad de Chile und ist im Begriff einen Master im Strafrecht an derselben Universität abzuschließen. Zudem verfügt er über einen Abschluss (Diplomado) im Familienprozessrecht der Pontificia Universidad Católica de Valparaíso.
Nach seinem Studium arbeitete er als Prozessanwalt in der Abteilung für Prozesse und außergerichtliche Streitbeilegung bei der Anwaltskanzlei Cariola Diéz Pérez-Cotapos (2010–2011) und ist seit 2011 als freiberuflicher Anwalt tätig.
Sein praktischer Teil der Ausbildung im strafrechtlichen Bereich wie auch seine Abschlussarbeit mit dem Titel „Bases para una aproximación jurídico-penal del medio ambiente en Chile“ (Grundlagen eines strafrechtlichen Ansatzes im Umweltrecht in Chile) wurde mit herausragend bewertet.
Herr Rivera ist vom Berufungsgericht von Santiago für den Zeitraum von zwei Jahren (2021–2022) zum Schlichter bzw. Schiedsrichter in den Bereichen Zivil‑, Handels-, Arbeits- und Familienrecht berufen worden.
Der Schwerpunkt seiner Praxiserfahrung liegt in den Bereichen der Prozessvertretung und außergerichtlicher Streitbeilegung in den Bereichen des Zivil-, Handels, Arbeits-, Straf-, Verwaltungs-, Marken-, Familienrecht, im Bereich komplexer Rechtsstreitigkeiten sowie bei der Unterstützung von Unternehmen bei der Grundbucheinsicht, der Errichtung und Änderungen von Gesellschaften und der Vertragsausarbeitung für chilenische und ausländische Unternehmen.
Sprachen: Spanisch – Englisch – Deutsch (A.2)